In der Schweiz ist diese tierquälerische Praktik schon lange gesetzlich verboten. Auch die Schweizer Wirtschaft wirbt explizit mit Alternativen wie Daunen aus „Totrupf“ und distanziert sich von Daunen aus Lebendrupf.
Ein entsprechendes Einfuhrverbot ist auch mit den internationalen Handelsverpflichtungen der Schweiz vereinbar: Sämtliche Abkommen sehen Ausnahmen vor für Massnahmen, welche zum Schutz der öffentlichen Sittlichkeit oder des Lebens und der Gesundheit von Tieren erforderlich sind. Die höchste Rechtsprechungs-lnstanz der Welthandelsorganisation (WTO) hat ausdrücklich anerkannt, dass der Schutz von Tieren Bestandteil der öffentlichen Sittlichkeit ist.
Tierquälerei ist ein Straftatbestand und widerspricht unseren Normen. Ob im Inland oder im Ausland – ob deklariert oder nicht deklariert. Es ist widersinnig, von unserer Landwirtschaft die Einhaltung von Gesetzen zu verlangen und diese mit Importen zu umgehen.
Foto: PETA Asia