Contre-projet à l’initiative fourrure: la majorité de la commission désavouée par son Conseil

Der Nationalrat hat heute den Vorschlag der Mehrheit seiner Kommission (FDP–SVP–Mitte) abgelehnt, wonach es der Pelzindustrie selbst überlassen worden wäre zu bestimmen, was als tierquälerisch gilt und was nicht.

Im indirekten Gegenvorschlag zur Pelz-Initiative sah der Bundesrat in Artikel 14b Absatz 1 TSchG vor, dass das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) ein Zertifizierungsprogramm erarbeitet, welches festlegt, welche Produktionsmethoden von Pelz als tierquälerisch gelten und welche nicht.

An seiner Sitzung vom 4. September 2025 hatte jedoch die Mehrheit (FDP–SVP–Mitte) der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) beschlossen, den Gegenvorschlag so zu ändern, dass diese Entscheidung den Pelzproduzenten selbst überlassen würde – über bestehende, angeblich international anerkannte Zertifizierungssysteme. Doch keines dieser Systeme ist von einem Staat anerkannt. Es handelt sich ausschliesslich um Programme wie Furmark oder WelFur, die von der Pelzindustrie selbst geschaffen wurden.

Sind diese Labels deshalb wirklich tierwohlgerecht, wie die Pelzbranche behauptet? Der am 30. Juli 2025 veröffentlichte wissenschaftliche Bericht der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), erstellt im Auftrag der Europäischen Kommission im Rahmen der Europäischen Bürgerinitiative Fur Free Europe, ist eindeutig: Verstösse gegen das Tierwohl sind in der Pelzproduktion systematisch, und bestehende Programme wie Furmark oder WelFur bringen im besten Fall nur geringe Verbesserungen (1).

Bei der heutigen Abstimmung im Nationalrat wurde der Vorschlag der Kommissionsmehrheit mit deutlicher Mehrheit verworfen – auch dank zahlreicher Ratsmitglieder derselben Parteien, die einer Verwässerung des Gegenvorschlags, die einzig den Interessen der Pelzindustrie dient, nicht zustimmen wollten.

Das Initiativkomitee und die Alliance Animale Suisse (AAS) begrüssen dieses Ergebnis. Wir erwarten nun mit Spannung die Ausarbeitung des Zertifizierungsprogramms durch das BLV, um zu erfahren, welche Pelze künftig als tierquälerisch gelten und welche nicht. Anschliessend kann über einen bedingten Rückzug der Initiative entschieden werden.
Nun ist der Ständerat am Zug. Eine Änderung des Gegenvorschlags bleibt möglich, mit Rückweisung an den Erstrat zur erneuten Beratung. Vieles kann sich noch entwickeln – auch eine Verbesserung des Gegenvorschlags, der weiterhin einige problematische Punkte enthält. Ein Konsens zwischen Initiativkomitee und Parlament wäre jedoch denkbar und würde eine rasche Umsetzung des geforderten Import- und Handelsverbots ermöglichen.

(1) https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/full/10.2903/j.efsa.2025.9519