Initiativen Importverbot für Foie gras und Pelzprodukte beglaubigt

20 Februar 2024 – Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass die beiden Initiativen für ein Importverbot von Pelzen und Stopfleber von misshandelten Tieren zustande gekommen sind.

Die erforderlichen Unterschriften wurden am 28. Dezember 2023 bei der Bundeskanzlei eingereicht und am 20. Februar 2024 bestätigt. Laut Bundeskanzlei wurden für die

  • Pelzinitiative 113’474 gültige Unterschriften beglaubigt,
  • Stopfleber-Initiative 102‘478 gültige Unterschriften beglaubigt.

Wir danken allen, die Unterschriften für diese Initiativen geleistet bzw. gesammelt haben.

Lanciert wurden die beiden Volksinitiativen von Alliance Animale Suisse, einem nicht gewinnorientierten Verein. Die Allianz wurde getragen von der Stiftung Animal Trust und Association Animal Equité und Wildtierschutz. Unterstützt wurde die Sammlung von rund 20 weiteren Organisationen wie Schweiz, ATRA, Swissveg, Animal Rights Switzerland, VgT, Sos Chats, Stop Gavage und dem Freiburg Tierschutzverein/SPA-Fribourg. Alle Schweizer Tierschutzorganisationen stehen ebenfalls offiziell hinter dieser Initiative.

Gemäss Artikel 97 des Parlamentsgesetzes wird der Bundesrat in den nächsten 12 bis max. 18 Monaten der Bundesversammlung eine Botschaft und den Entwurf eines Bundesbeschlusses unterbreiten.

Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte

Unsere Initiative fordert ein Einfuhrverbot von Pelzprodukten, die von misshandelten Tieren stammen. Jährlich werden etwa 350 Tonnen Pelze in die Schweiz importiert, wobei die Hälfte aus China stammt. Allein für die in die Schweiz jährlich eingeführten Pelze werden 1.5 Millionen Tiere zu Lebzeiten gequält. Sie werden grausam vergast, durch Elektroschocks an den Genitalien getötet oder lebendig gehäutet.

Zwar haben viele grosse Modefirmen sich vom Pelzprodukten wie Mäntel verabschiedet, aber als Accessoire (Kapuzenbesatz, Stulpen, Handschuhe, Bommel, Taschen) werden sie noch immer verkauft.

Die Initiative gegen ein Importverbot von tierquälerisch erzeugten Pelzprodukten ist mit den internationalen Handelsverpflichtungen der Schweiz vereinbar. Alle Abkommen sehen Ausnahmen für Massnahmen vor, die zum Schutz der öffentlichen Sittlichkeit und des Lebens oder der Gesundheit von Tieren erforderlich sind.

Die Fellverarbeitung von Schweizer Nutztieren (z.B. Kühe, Schafe) oder rechtmässig erlegten Jagdwild (z.B. Füchse) fällt nicht unter diese Bestimmung, die von der Initiative gefordert wird.

Weitere Informationen wie Initiativtext und Antworten zu FAQ zu unserem Vorstoss finden Sie auf der Seite der Pelzinitiative.

Importverbot für Stopfleber und Stopfleberprodukte

Die Stopfleber-Initiative kämpft gegen die Einfuhr von Stopfleber bzw. von vergleichbaren Produkten, die durch Zwangsfütterung von Tieren gewonnen wurden. Obwohl Mastpraktiken wie das Stopfen von Gänsen und Enten in der Schweiz seit über 40 Jahren verboten sind, importiert unser Land jedes Jahr etwa 200 Tonnen Stopfleber. Dafür werden 12’000 Gänse und 400’000 Enten in enge Batteriekäfige eingepfercht, mehrmals täglich zwangsgefüttert und schliesslich getötet. Sie leiden, nur damit die Nachfrage des Handels und der Konsumenten in unserem Land nach der Luxusdelikatesse Foie gras befriedigt werden kann.

Der Produktname „Foie gras“ ist durch die französische und europäische Gesetzgebung geschützt, wodurch das Erzeugnis zu einem höheren Preis verkauft werden kann. Als Foie gras dürfen nur Produkte bezeichnet werden, die aus Leber von zwangsgefütterten Tieren in Stopfhaltung verarbeitet wurden. Auch in Frankreich, dem führenden Herkunftsland von Foie gras, gibt es Landwirte, die Gänse- und Entenleber produzieren, ohne dass die Tiere unter Zwang gemästet wurden. Sie nutzen die natürliche Neigung der Gänse und Enten vor dem Vogelzug überreichlich zu fressen.

Der Produktname „Foie gras“ ist durch die französische und europäische Gesetzgebung geschützt, wodurch das Erzeugnis zu einem höheren Preis verkauft werden kann.

Produkte, die der Stopfleber ähnlich sind, bei denen aber keine Tiere zwangsgestopft werden, dürfen auch bei Annahme der Initiative weiterhin in der Schweiz vermarktet werden. Dazu gehören beispielsweise Produkte wie die „Foie fine“ der Marke Labeyrie oder die vom Sternekoch Tobias Sudhoff entwickelte „Happy Foie“.

Da das Einfuhrverbot nur auf Importprodukte abzielt, deren Herstellung in der Schweiz verboten ist, steht diese Bestimmung im Einklang mit den von unserem Land ratifizierten Handelsabkommen.

Weitere Informationen wie Initiativtext und Antworten zu FAQ zu unserem Vorstoss finden Sie auf der Seite der Stopfleber-Initiative.