Fourrures

Abschluss des Konsultationsverfahrens zur Änderung mehrerer Verordnungen zur Verhinderung des Imports von Pelzen aus tierquälerischer Haltung.

Die Schweizerische Tierschutz-Allianz (AAS) und die Partnerorganisationen der Pelz-Initiative fordern ein Importverbot auch für Privatpersonen.

Am 10. April 2024 hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) die Revision mehrerer Verordnungen (1), die das Importverbot von Pelzen und aus tierquälerischer Haltung regeln, bis zum 12. Juli 2024 in die Vernehmlassung geschickt.

Insgesamt begrüssen die AAS und die Partnerorganisationen der Pelz-Initiative (2) den Entwurf des EDI und den Willen des Bundesrates, den Import von Pelzen zu verbieten, die aus Produktionen stammen, die gemäss unseren Gesetzen verboten sind. Dieser Entwurf erfüllt grösstenteils die Ziele der Pelz-Initiative, enthält jedoch mehrere Bestimmungen, die es ermöglichen, das Verbot zu umgehen.

Die neuen Bestimmungen im Überblick:
Der Entwurf des EDI stützt sich auf Art. 14, Abs. 1 des Bundesgesetzes über den Tierschutz (TSchG), welcher besagt, dass der Bundesrat „aus Gründen des Tierschutzes den Import, Transit und Export von Tieren und tierischen Produkten unter bestimmten Bedingungen regeln, einschränken oder verbieten“ kann (3).
Die neue Regelung zielt darauf ab, den Import von Pelzen und Pelzprodukten aus tierquälerischer Haltung zu verbieten. Als tierquälerisch gilt jede Methode, die bei gezüchteten oder gejagten Tieren zur Pelzproduktion Angst und Schmerzen verursacht. (4).
Das Verbot gilt nicht für Produkte von Tieren, die nicht aus tierquälerischer Haltung stammen. Es handelt sich um Pelze, die gemäss den Tierschutzrichtlinien der Weltorganisation für Tiergesundheit (OMSA) produziert wurden. Diese Richtlinien sind erfüllt, wenn das Tier weder Schmerzen, Verletzungen und Krankheiten noch Angst oder Stress erleidet (5). Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) wird innerhalb von zwei Jahren die Liste der Länder und Unternehmen erstellen, die weiterhin Pelze in die Schweiz importieren dürfen.
Pelzprodukte aus tierquälerischer Haltung können weiterhin importiert werden, wenn sie aus einem Nachlass, als Umzugsgut, zu Ausstellungs- oder nichtkommerziellen Forschungszwecken stammen oder wenn sie von einem Reisenden für den persönlichen Gebrauch mitgeführt werden. Das EDI erlaubt auch bestimmte Methoden, wie die Verwendung von „Schlagfallen, in die die Tiere freiwillig gehen und deren Mechanismus sie sofort tötet“.

Stellungnahme der AAS und der Partnerorganisationen der Pelz-Initiative

Der Entwurf des EDI bringt endlich Kohärenz zwischen den vom Bundesparlament beschlossenen Bestimmungen zum Schutz von Tieren vor grausamen Praktiken und dem Handelsverkehr, der ohne Einschränkung den Import von Produkten aus tierquälerischer Haltung erlaubt, mit der Begründung, dass sie aus dem Ausland stammen und die wirtschaftliche Freiheit über ethische und moralische Fragen gestellt wird.
Es ist grundsätzlich sinnvoll, dass sich das EDI auf die Leitprinzipien der OMSA stützt, einer zwischenstaatlichen Organisation, die sich weltweit für die Tiergesundheit einsetzt, statt ausschliesslich auf das Schweizer Tierschutzgesetz, wenn es um die Anwendung von Bestimmungen im internationalen Handel geht.

Importverbot für Pelze und Pelzprodukte aus tierquälerischer Haltung: Auch für Privatpersonen!

Im Gegensatz dazu ist es unverständlich, dass eine Ausnahme für Privatpersonen, die Pelze für den persönlichen Gebrauch aus dem Ausland mitbringen, gilt (6), auch wenn Ausnahmen bei Umzugsgut, aus einem Nachlass oder zu Ausstellungs- oder nichtkommerziellen Forschungszwecken akzeptabel sind. Eine solche Ausnahme führt dazu, dass die vorgesehenen Bestimmungen umgangen werden und das Verbot dadurch unwirksam wird. Das BLV plant zwar, Privatpersonen den Kauf von Pelzen, die gegen die OMSA-Bestimmungen verstossen, auf Online-Verkaufsplattformen zu verbieten, argumentiert aber damit, dass das Verbot für die Einfuhr für Privatpersonen für im Ausland gekaufte Pelze einen zu grossen Aufwand bedeute, und dadurch unverhältnismässig wäre (7). Während das Verbot von Online-Käufen selbstverständlich unterstützt wird, ist das Argument des „höheren Aufwands“ für Privatpersonen, einen Pelz von einer Reise mitzubringen, schwer nachvollziehbar. Privatpersonen organisieren keine speziellen Reisen, um Pelze mitzubringen, sondern nutzen einfach eine Auslandsreise dafür. Zum Beispiel weist das Bundesamt für Statistik darauf hin, dass die Schweiz nach den Vereinigten Arabischen Emiraten und Norwegen die höchste Anzahl an Flugreisen pro Kopf hat. Das entspricht durchschnittlich 1,6 Flügen pro Jahr und Person, wobei in fast 80% der Fälle ein europäisches Ziel angesteuert wird. Insgesamt zeigen die Statistiken, dass 80% bis 90% der Schweizerinnen und Schweizer mindestens einmal im Jahr ins Ausland reisen. Somit betrifft das Risiko des Einkaufstourismus nicht nur die Bewohnerinnen und Bewohner einiger Grenzkantone, sondern nahezu die gesamte Bevölkerung unseres Landes. Es macht keinen Sinn, unseren Geschäften den Verkauf von Pelzen aus tierquälerischer Haltung zu verbieten, aber gleichzeitig den uneingeschränkten Import durch Privatpersonen, die von einer Auslandsreise zurückkehren, zu erlauben. Es sei denn, man möchte das angestrebte Verbot völlig wirkungslos machen.

Keine Ausnahmen für Pelze aus Tieren, die durch Schlagfallen getötet wurden

Eine weitere fragwürdige Bestimmung ist die Verwendung von Schlagfallen zur Pelzproduktion. Auch wenn diese Art von Fallen in der Schweiz zur Beseitigung von kleinen Nagetieren eingesetzt wird und diese Tiere tatsächlich sofort tötet, so ist dies bei größeren Tieren wie Kojoten nicht immer der Fall. Aus vielen Ländern, insbesondere Nordamerika, in welchen Tiere für ihre Pelze gejagt werden, werden unzählige Fälle von qualvollem Sterben gemeldet. Diese Ausnahme bedeutet, dass das BLV die Mittel haben wird, Kontrollen durchzuführen, insbesondere durch lokale Organisationen, die die Fangmethoden zertifizieren, was angesichts des Arbeitsumfangs fraglich ist. Eine Ausnahme sollte nicht toleriert werden, wenn Zweifel an der Konformität der Methode bestehen. Schliesslich sind Schlagfallen nicht selektiv und verursachen jährlich den unnötigen Tod von Tieren, die für die Pelzindustrie uninteressant sind, was das ethische Problem ihrer Nutzung nur verstärkt.

Geschichte der Pelz-Initiative

Seit über 40 Jahren kämpfen verschiedene Tierschutzorganisationen in der Schweiz und weltweit aktiv mit Plakaten und Informationskampagnen für ein Verbot von Pelzprodukten aus tierquälerischer Haltung.

01März 2011: Ablehnung der parlamentarischen Initiative 09.428 „Importverbot für tierquälerisch hergestellte Pelzprodukte“, eingereicht am 30. April 2009 von Ständerätin Pascale Bruderer Wyss (SP).

29. November 2017: Ablehnung der Motion 15.3832 „Importverbot für tierquälerisch erzeugte Produkte“ durch das Bundesparlament, eingereicht am 10. September 2015 von Nationalrat Matthias Aebischer (SP).

6. Juni 2019: Abschreibung Postulat 14.4286 „Beendigung der Einfuhr und des Verkaufs von Pelzprodukten aus tierquälerischer Haltung“, eingereicht am 12. Dezember 2014 von der Ständerätin Pascale Bruderer Wyss (SP).

17. Dezember 2021: Abschreibung ohne Behandlung der Motion 19.4583 „Produkte aus tierquälerischer Haltung. Gleichbehandlung von nationalen und ausländischen Produzenten“, eingereicht am 20. Dezember 2019 von der Nationalrätin Barbara Keller-Inhelder (SVP).

30. Mai 2022: Ablehnung der Motion 19.4425 „Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte“ durch das Bundesparlament, eingereicht am 12. Dezember 2019 von Nationalrat Matthias Aebischer (SP).

29. Juni 2022: Lancierung der eidgenössischen Volksinitiative „Ja zum Importverbot von Pelzprodukten aus tierquälerischer Haltung (Pelz-Initiative)“ durch die Alliance Animale Suisse, unterstützt von rund zwanzig Tierschutzorganisationen.

April 2023: Der Bundesrat beauftragt das EDI, einen Konsultationsentwurf zur Verhinderung des Imports von Pelzen und Pelzprodukten aus tierquälerischer Haltung zu erstellen und eine Regulierungsfolgenabschätzung durchzuführen.

28. Dezember 2023: Einreichung der Pelz-Initiative mit 116.140 Unterschriften bei der Bundeskanzlei (erforderlich waren 100.000).

20. Februar 2024: Die Bundeskanzlei bestätigt das Zustandekommen der Pelz-Initiative mit 113.474 gültigen Unterschriften. Gemäß Artikel 97 des Parlamentsgesetzes hat der Bundesrat maximal 12 bis 18 Monate Zeit, dem Bundesparlament seine Stellungnahme in Form eines Beschlusses zu unterbreiten.

10. April 2024: Der Bundesrat gibt bekannt, die Pelz-Initiative abzulehnen. Er erkennt jedoch die Ziele der Initiative als „verständlich“ an und plant, ihr einen indirekten Gegenvorschlag durch eine Änderung des Tierschutzgesetzes entgegenzustellen, die dem Parlament bis Sommer 2025 vorgelegt werden soll. Damit ein Importverbot für Pelze schnell in Kraft treten kann, plant er die Änderung mehrerer Verordnungen und eröffnet ein Konsultationsverfahren bis zum 12. Juli 2024.

11 Juli 2024: Einsendung der Stellungnahme des AAS zur Konsultationsverfahren betreffend das Einfuhrverbot von Pelzen.

Quellen:

(1) Es handelt sich um Verordnungen zur Regelung des Imports, Transits und Exports von Tieren und tierischen Produkten mit den EU-Mitgliedstaaten, Island, Norwegen und Nordirland (OITE-UE) und Drittländern (OITE-PT), sowie die neue Verordnung des EDI zur Liste der Länder, die für den Import von Pelzen und Pelzprodukten gelten.
Alle Dokumente zum Konsultationsverfahren Nr. 2023/94 vom 10. April 2024 „Änderung von Verordnungen in den Bereichen Lebensmittel und Import, Transit und Export von Tieren und tierischen Produkten“ können hier heruntergeladen werden.

(2) Trägerschaft und finanzielles Engagement der Initiative: Alliance Animale Suisse (AAS), Animal Trust, Animal Equité.
Unterstützende Organisationen: Wildtierschutz Schweiz, ATRA, Swissveg, Animal Rights Switzerland, VGT, TPS, Anti Fur League, Pro Nutz Tier, Fondation SOS Chats Noiraigue, SPA Fribourg, SPA Jura (AJPA), KAGfreiland, Société Vaudoise pour la Protection des Animaux (SVPA), SPA la Côte, Dachverband Berner Tierschutzorganisationen, Stop Gavage Suisse, SOS Chats Meyrin, NetAP, Fondation Susy Utzinger, PETA Schweiz.
https://pelz-initiative.ch/de/unterstuetzung/

(3) https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2008/414/de

(4) Art. 10a, Abs. 3 OITE-PT und 5a, Abs. 3 OITE-UE

(5) https://www.woah.org/fr/accueil/
https://www.woah.org/fr/ce-que-nous-faisons/normes/codes-et-manuels/acces-en-ligne-au-code-terrestre/

(6) Art. 10b OITE-PT und 5b OITE-UE

(7) https://alliance-animale.ch/wp-content/uploads/2024/07/2024-07-05-BLV-a-AAS-consultation-ordonnances-fourrures.pdf