Der Bundesrat wird beauftragt, gestützt auf seine Kompetenz in Artikel 14 Absatz 1 TSchG ein Importverbot für tierquälerisch erzeugte Stopfleber zu erlassen.
Das Stopfen von Gänsen und Enten ist bereits in fast allen europäischen Ländern verboten, aktuell noch mit wenigen Ausnahmen, wie z. B. Frankreich, Ungarn oder Bulgarien. Dies, weil es in immer mehr zivilisierten Staaten nicht länger akzeptiert wird, dass Tiere – für das fragwürdige „Vergnügen“ von einzelnen Personen – enorme und unnötige Qualen erleiden müssen. Auch in der Schweiz ist die Produktion seit über 40 Jahren verboten.
Für die Produktion von Stopfleber werden junge männliche Gänse und Enten mehrmals täglich mit Metallrohren und Futter gestopft, bis ihre Leber krankhaft bis auf das zehnfache ihrer normalen Grösse anschwillt, und manchmal auch zerreisst. Die gequälten Tiere erleiden dabei auch Flügelbrüche, schmerzhafte Wunden und oft durchlöcherte Hälse. Solches erfüllt den Tatbestand der Tierquälerei und ist daher in der Schweiz selbstverständlich unter Strafandrohung verboten.
Nun ist es ausgesprochen verwerflich, wenn die Schweiz der eigenen Landwirtschaft hohe Auflagen macht und die Produktion von Tierqualprodukten verbietet, derweil jedoch derartige Qualprodukte aus dem Ausland importiert und damit unerträgliche Produktionsformen noch tatkräftig unterstützt und fördert. Repräsentative Umfragen zeigen zudem auf, dass die Mehrheit der Schweizer Bevölkerung ein Importverbot von Produkten aus der Stopfmast befürworten.
Aus solchen Überlegungen verbietet New York neu den Verkauf von Stopfleber, viele Gourmetköche verzichten auf Qualprodukte und kreieren neue Gerichte, die den Wertvorstellungen einer humanen und aufgeklärten Gesellschaft entsprechen. Zudem gibt es bereits viele Alternativ-Produkte, die ohne Stopfmast hergestellt werden.
Ein entsprechendes Einfuhrverbot ist auch mit den internationalen Handelsverpflichtungen der Schweiz vereinbar: Sämtliche Abkommen sehen Ausnahmen vor für Massnahmen, welche zum Schutz der öffentlichen Sittlichkeit oder des Lebens und der Gesundheit von Tieren erforderlich sind. Die höchste Rechtsprechungs-Instanz der Welthandelsorganisation (WTO) hat ausdrücklich anerkannt, dass der Schutz von Tieren Bestandteil der öffentlichen Sittlichkeit ist.
Es ist an der Zeit, dass auch die Schweiz solch extrem leidvolle Produktion im Ausland nicht weiter fördert.