Weiterhin gravierende Mängel im Vollzug des Tierschutzgesetzes.
Sehr geehrter Herr Bundesrat Erneut sorgt ein Fall gravierender Tierquälerei, der von den Behörden über Jahre nicht als ernsthaftes Problem erkannt und behandelt wurde, für Schlagzeilen: Auf einem privaten Hof in Oftringen (AG) verendeten in den vergangenen Jahren Hühner, Schafe, Lämmer und Ziegen auf tragische Weise. Trotz wiederholter Beschwerden von Anwohnern gelang es den für den Tierschutzvollzug zuständigen Behörden nach eigenen Angaben nicht, die Tierhaltung angemessen zu überprüfen und die richtigen Massnahmen anzuordnen, um dieses unnötige Tierleid zu verhindern. Ein weiteres Mal zeigt sich damit, dass die Schweizer Tierschutzgesetzgebung noch immer nicht oder nur ungenügend vollzogen wird.