Der Bundesrat wird aufgefordert, die Einfuhr von tierischen Erzeugnissen neu zu regeln und Einfuhrverbote für tierische Erzeugnisse festzulegen, deren Herstellung in der Schweiz unter Strafandrohung verboten ist.
Tierquälerische Produktionsformen im Ausland sollen nicht gefördert werden. Tierschutz hat in der Schweiz eine lange Tradition und geniesst in der Gesellschaft eine hohe Stellung. Ein entsprechendes Einfuhrverbot ist mit den internationalen Handelsverpflichtungen der Schweiz vereinbar: Sämtliche Abkommen sehen Ausnahmen vor für Massnahmen, welche zum Schutz der öffentlichen Sittlichkeit oder des Lebens und der Gesundheit von Tieren erforderlich sind. Die höchste Rechtsprechungs-Instanz der Welthandelsorganisation WTO hat ausdrücklich anerkannt, dass der Schutz von Tieren Bestandteil der öffentlichen Sittlichkeit ist. Bei der Festlegung der tierischen Erzeugnisse ist eine Güterabwägung vorzunehmen und ein entsprechender Spielraum zu nutzen.